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Kinderzuschlag
von Webmaster
Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland leben von Hartz-IV-Leistungen.
Die Berechnung Erfolgt auf Basis des Brutto Haushaltseinkommen, und darf 1200,- Euro nicht übersteigen! Hierbei fließen Wohngeld und Kindergeld in die Berechnung mit ein.Desweiteren soll der Zuschlag zum Kindergeld bei Beziehern von ALG II nach SGB II Autmoatisch duch die Kindergeldkasse gezahlt werden.
Bezieher von Unterhaltsleistungen, wie Unterhaltsvorschuss, ALG II oder Hartz IV, haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Hier ist jedoch zu Beachten daß das Haushaltseinkommen 1238,- Euro nicht übersteigt, und somit die Leistung von Hartz IV dementsprechend gekürzt werden könnte.
Die notwendigen Antrags Formulare für den Kinderzuschlag ausdrucken.
Zehntausende Familien mit geringen Arbeitseinkommen müssen möglicherweise infolge der geplanten Hartz-IV-Reform mit Einbußen für ihre Kinder rechnen. Dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zufolge sollen Kinder, die wegen des geringen Einkommens der Eltern einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro erhalten, den Anspruch auf das geplante Schulstartpaket im Wert von 100 Euro jährlich verlieren.
Die Regierung schmälert die Bildungschancen von Kindern aus Einkommensschwachen Familien, und sie verstößt gegen den Grundsatz: " Arbeit soll sich wieder lohnen." Betroffen von der Kürzung sind ca. 300.000 Kinder, die derzeit einen Kinderzuschlag erhalten. Es ist die Möglichkeit geplant, das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Bedarfsgemeinschaften auf Kinder aus Familien mit geringen Arbeitseinkommen auszuweiten.
Informieren Sie sich über den Kinderzuschlag, - Elterngeld und sonstige Zuschüsse vom Staat. Der Zuschlag in Höhe von maximal 140 Euro pro Kind,- Schützt nicht vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
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