Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland leben von Hartz-IV-Leistungen.
Informieren Sie sich über den Kinderzuschlag, - Elterngeld und sonstige Zuschüsse vom Staat.
Der Zuschlag in Höhe von maximal 140 Euro pro Kind,
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Schützt nicht vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bezieher von Unterhaltsleistungen, wie Unterhaltsvorschuss, ALG II oder Hartz IV, haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Die Berechnung Erfolgt auf Basis des Brutto Haushaltseinkommen, und darf 1200,- Euro nicht übersteigen! Hierbei fließen Wohngeld und Kindergeld in die Berechnung mit ein. Die Bundesregierung wird das Kindergeld zum 1. Januar 2009 um 10,- Euro auf 164,- Euro erhöhen. Desweiteren soll der Zuschlag zum Kindergeld bei Beziehern von ALG II nach SGB II Autmoatisch duch die Kindergeldkasse gezahlt werden. Hier ist jedoch zu Beachten das Haushaltseinkommen 1238,- Euro übersteigt, und somit die Leistung von Hartz IV dementsprechend gekürzt werden könnte.